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Private Kranken­versicherung für Kinder: Was Familien wissen sollten.

Zusatzversicherung für Kinder: Wahlarzt, Begleitperson im Spital, Aufnahme und Familienbudget. Mit konkreten Fragen für Eltern in Österreich.

Zum Familienbudget-Rechner
Stand: 7 Minuten LesezeitQuellen & Arbeitsweise
Das Wichtigste vorab

Bei Kindern steht am Anfang die gesetzliche Mitversicherung. Eine private Versicherung ergänzt nur die vereinbarten Leistungen. Besonders wichtig sind ambulante Kosten, Begleitung im Krankenhaus, Aufnahmebedingungen und spätere Beitragsübergänge. Eine Versicherung des Elternteils bedeutet nicht automatisch privaten Schutz für das Kind.

Das Familienbudget durchrechnen

Die Wahlarzt-Preistabelle und die Sonderklasse-Preistabelle enthalten jeweils eine eigene Kinderzeile für 0-18 Jahre. Beachten Sie deren Voraussetzungen und den späteren Übergang zum Erwachsenentarif.

Modellrechnung · Startwerte sind fiktiv

Planen Sie die laufenden Prämien und einen jährlichen Betrag für Eigenkosten gemeinsam. Der Rechner ermittelt keine Kinder- oder Familientarife.

Ihre Annahmen

Beispiel: 270,00 € Prämie pro Monat; einschließlich 600,00 € Eigenkosten 3.840,00 € pro Jahr.

So wird gerechnet

Monatsprämie = Person 1 + Person 2 + Kinderzahl × Prämie je Kind. Jahresbudget = 12 × Monatsprämie + gesamte Eigenkosten. Für eine einzelne erwachsene Person tragen Sie bei Person 2 null ein.

Gleiche Kinderprämien sind eine Vereinfachung. Sind die Prämien unterschiedlich, verwenden Sie ihren Durchschnitt. Familienrabatte, altersbedingte Umstellungen und spätere Prämienänderungen sind nicht automatisch enthalten.

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Was sich mit dem Alter des Kindes ändert

  1. Vor der Aufnahme

    Gesetzliche Mitversicherung, Gesundheitsfragen und Beginn des eigenen privaten Schutzes klären.

  2. In den ersten Jahren

    Bei stationärer Behandlung die Kosten einer Begleitperson und mögliche Altersgrenzen gesondert prüfen.

  3. Im Schulalter

    Bei Therapien oder Zahnleistungen Verordnung, Bewilligung und Unterlimits im konkreten Vertrag nachlesen.

  4. Beim Übergang ins Erwachsenenalter

    Datum einer Prämien- oder Tarifumstellung und mögliche Fortführungsrechte schriftlich bestätigen lassen.

Die gesetzliche Basis zuerst klären

Die ÖGK ermöglicht die kostenlose Mitversicherung von Kindern unter den jeweiligen Voraussetzungen. Dabei sind neben leiblichen Kindern auch weitere gesetzlich genannte Angehörigenkonstellationen erfasst. Alter, Ausbildung und persönliche Situation können für die Fortsetzung der Mitversicherung relevant sein.

Quelle: ÖGK: Mitversicherung von Kindern.

Eine private Zusatzversicherung ist davon getrennt. Sie sollte nicht aus dem Irrtum abgeschlossen werden, dass ein Kind ohne private Polizze grundsätzlich keine medizinische Versorgung hätte. Prüfen Sie zunächst beim zuständigen gesetzlichen Träger, ob die Mitversicherung besteht und ob Unterlagen erforderlich sind.

Bei mehreren möglichen gesetzlichen Versicherungsverhältnissen, einem Auslandsbezug oder besonderen Familienkonstellationen sollte die Zuordnung konkret geklärt werden. Eine allgemeine Information kann die individuelle Prüfung durch den Träger nicht ersetzen.

Welche Leistungen wünschen Sie für Ihr Kind?

Eltern verbinden mit Zusatzschutz unterschiedliche Ziele. Manche möchten Wahlarztkosten in einem bestimmten Umfang abdecken, andere legen Wert auf einen stationären Baustein oder Begleitkosten. Schreiben Sie die wichtigsten Wünsche für jedes Kind getrennt auf. Ein gemeinsames Familienpaket beantwortet noch nicht, ob jeder einzelne Bedarf erfasst ist.

Ihr WunschKonkrete Vertragsfrage
Kinderärztliche WahlarzttermineWelche Kosten werden nach gesetzlichem Ersatz erstattet?
Begleitung im KrankenhausWer darf begleiten, bis zu welchem Alter und für wie viele Tage?
TherapienIst die konkrete Behandlungsart mit den nötigen Voraussetzungen enthalten?
Zahn und KieferorthopädieGibt es einen eigenen Baustein, Staffelbeträge oder Wartezeiten?
Langfristiger SchutzWie verändern sich Beitrag und Bedingungen beim Älterwerden?

Achten Sie besonders auf Unterlimits. Ein hoher ambulanter Gesamtbetrag kann wenig über die Erstattung einer bestimmten wiederkehrenden Leistung aussagen. Wenn eine Leistung Ihr Hauptmotiv ist, muss ihre Deckung ausdrücklich und konkret geklärt sein.

Begleitkosten beim Krankenhausaufenthalt

Die Frage nach einer Begleitperson sollte von der Zimmerkategorie des Kindes getrennt werden. Prüfen Sie, ob Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson enthalten sind, welche Altersgrenzen gelten und ob ein Tages- oder Gesamthöchstbetrag vorgesehen ist. Fragen Sie auch, ob die betreffende Einrichtung die gewünschte Begleitung tatsächlich ermöglicht.

Erstellen Sie für einen geplanten Aufenthalt eine gemeinsame Kostenübersicht: Kosten des Kindes, eigene Kosten der Begleitperson und nicht versicherte Extras. Besprechen Sie mit dem Versicherer, welche Position zu welchem Baustein gehört und welche Nachweise erforderlich sind.

Die allgemeine Finanzierung eines Spitalsaufenthalts und Sonderklasse-Mehrkosten erläutert das österreichische Gesundheitsportal. Eine private Begleitleistung muss daneben aus dem konkreten Vertrag hervorgehen.

Quelle: Gesundheitsportal: Was kostet der Spitalsaufenthalt?.

Aufnahme und Schutz ab Geburt

Für ein neu geborenes Kind sollte der private Versicherungsschutz ausdrücklich bestätigt werden. Verlassen Sie sich nicht auf eine allgemein beworbene „Baby-Option“, ohne deren Voraussetzungen zu kennen. Fragen Sie nach Fristen, vorausgesetzter Versicherungsdauer des Elternteils, Umfang und Gesundheitsprüfung.

Die gesetzliche Nachversicherungsregel des § 178e VersVG knüpft an eine Krankheitskostenvollversicherung an, die nicht nur zusätzliche Aufwendungen zur Sozialversicherung deckt. Daraus folgt keine allgemeine automatische Aufnahmegarantie für jede österreichische Zusatzversicherung. Vertragliche Baby-Optionen sind gesondert zu beurteilen.

Quelle: RIS: Versicherungsvertragsgesetz (VersVG), geltende Fassung.

Halten Sie Antrag, Eingangsnachweis und Bestätigung zusammen. Erfragen Sie, ab welchem Datum Schutz besteht und ob Leistungen ab Geburt umfasst sind. Wenn das Kind bereits Beschwerden hat oder behandelt wird, müssen die konkret gestellten Gesundheitsfragen sorgfältig beantwortet werden.

Familienbudget und spätere Umstellungen

Berechnen Sie die gesamte jährliche Belastung für alle Familienmitglieder. Prüfen Sie, ob Selbstbehalte pro Person anfallen und ob ein Familienrabatt Voraussetzungen hat. Ein Rabatt kann attraktiv sein; ausschlaggebend bleibt, ob die Leistungen und Eigenkosten für jedes versicherte Kind passen.

Bei günstigen Kinder- oder Jugendprämien sollten Sie sich den späteren Übergang erläutern lassen. § 178f VersVG enthält eine besondere Regelung für vereinbarte Anhebungen zunächst geringerer Prämien bis zu einem bestimmten Lebensalter. Fragen Sie nach den für Ihr Angebot vorgesehenen Altersstufen und Zahlbeträgen.

Quelle: RIS: VersVG § 178f - Prämien- und Leistungsänderungen.

Fiktive Familienrechnung

Angenommen, zwei Kinder kosten jeweils 30 Euro im Monat. Das sind zusammen 720 Euro Jahresprämie. Falls zusätzlich pro Kind ein jährlicher Selbstbehalt von 200 Euro voll anfällt, ergibt sich eine Belastung von 1.120 Euro vor weiteren nicht versicherten Kosten. Die Beträge sind frei gewählt und keine Tarifangebote.

Die Checkliste für Eltern

  • Gesetzliche Mitversicherung und zuständigen Träger bestätigen lassen.
  • Wichtigste Zusatzleistungen für jedes Kind benennen.
  • Begleitperson, Altersgrenzen und Kostenarten gesondert prüfen.
  • Aufnahmefristen und Versicherungsbeginn schriftlich festhalten.
  • Gesundheitsfragen anhand der tatsächlichen Unterlagen beantworten.
  • Beitrag nach Wegfall von Rabatten und bei späteren Altersübergängen erfragen.
  • Jahresprämie und mögliche Selbstbehalte für die gesamte Familie rechnen.

Bewahren Sie die Unterlagen so auf, dass beide betreuenden Elternteile oder berechtigte Personen die nötigen Informationen im Fall einer Behandlung finden. Wer Vertragspartner ist, wer Auskünfte erhält und wer Rechnungen einreichen darf, sollte praktisch geklärt sein.

Häufige Fragen

Ist mein Baby über meine private Versicherung mitversichert?

Das sollte ausdrücklich aus dem Vertrag und der Aufnahmebestätigung hervorgehen. Die gesetzliche Mitversicherung und ein privater Zusatzvertrag sind unterschiedliche Dinge. Prüfen Sie insbesondere eine etwaige Baby-Option und ihre Fristen.

Kann ich nur mein Kind privat zusatzversichern?

Ob ein eigenständiger Vertrag oder eine bestimmte Vertragskonstellation möglich ist, hängt vom Anbieter und Produkt ab. Lassen Sie die Voraussetzungen und den vorgesehenen Vertragspartner konkret erklären.

Ist Kieferorthopädie immer dabei?

Nein. Prüfen Sie den eigenen Leistungsumfang für Kieferorthopädie, mögliche Staffeln, Wartezeiten und den Umgang mit bereits begonnenen oder angeratenen Behandlungen.

Quellen & redaktionelle Hinweise

  1. ÖGK: Mitversicherung von Kindern
  2. RIS: Versicherungsvertragsgesetz (VersVG), geltende Fassung
  3. RIS: VersVG § 178f - Prämien- und Leistungsänderungen
  4. Gesundheitsportal: Was kostet der Spitalsaufenthalt?

Quellenrecherche: 12. September 2026. Verlinkte Quellen erläutern die jeweils genannten Grundlagen; eigene Checklisten und fiktive Beispiele dienen der Orientierung. Versicherungsbedingungen können abweichen. Diese Seite ersetzt keine individuelle Versicherungs-, Rechts- oder medizinische Beratung.

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